Kosten-Krankenkasse.de

Antworten zu Portal & Fachthemen. Wähle eine Kategorie:
Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig geteilt wird.
Der Zusatzbeitrag ist ein von jeder Krankenkasse individuell festgelegter Aufschlag zum allgemeinen Beitragssatz. Er deckt zusätzliche Leistungen oder Kosten ab und kann jährlich angepasst werden. Durchschnittlich liegt der Zusatzbeitrag 2025 bei etwa 1,7 %.
Ja. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr verbeitragt. 2025 liegt die Grenze bei 62.100 € jährlich bzw. 5.175 € monatlich.
Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Selbstständige und Freiberufler tragen die Beiträge vollständig selbst. Bei Arbeitslosen übernimmt die Agentur für Arbeit, bei Rentnern in der Regel die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge.
Freiwillig Versicherte zahlen einen Mindestbeitrag, der sich nach einer fiktiven Mindesteinnahme bemisst. 2025 beträgt dieser rund 180 € bis 220 € pro Monat, abhängig von der Krankenkasse und individuellen Zusatzbeiträgen.
Ja. Rentner zahlen ebenfalls Beiträge auf ihre gesetzliche Rente, Betriebsrenten und bestimmte andere Einkünfte. Den Beitragssatz teilt sich der Rentner mit der Rentenversicherung. Bei privaten Rentenversicherungen kann eine Beitragspflicht bestehen, wenn sie regelmäßig ausgezahlt werden.
Studierende können sich bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester zu einem ermäßigten Studententarif versichern. 2025 liegt dieser Beitrag inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag bei etwa 120 € bis 130 € monatlich.
Selbstständige zahlen ihre Beiträge vollständig selbst. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, wobei mindestens die Mindesteinnahme angesetzt wird. Bei hohem Einkommen können die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen. Freiwillige Mitglieder können zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz wählen.
Ja. Für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können geringere Beiträge gelten oder Zuschüsse gewährt werden. Für Geringverdiener gibt es unter bestimmten Umständen Unterstützung durch Sozialämter oder Zuschüsse zur Krankenversicherung.
Für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, die die Voraussetzungen der beitragsfreien Familienversicherung erfüllen, fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Das Einkommen der mitversicherten Personen darf jedoch bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Während der Elternzeit bleibt die Versicherung beitragsfrei bestehen, wenn ein Anspruch auf Elterngeld besteht oder eine Familienversicherung möglich ist. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung.
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni oder Abfindungen können beitragspflichtig sein, wenn sie Teil des regelmäßigen Arbeitsentgelts sind. Einmalzahlungen, die nicht regelmäßig erfolgen, werden meist anteilig auf den Beitragszeitraum angerechnet.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
Kontakt


Kosten-Krankenkasse.de
Herzlich willkommen bei 
Kosten-Krankenkasse.de
 Schön, daß Sie uns gefunden haben.
 Kosten-Versicherung.de ist das Hauptportal unseres Verbundes und ein Portal von 16 weiteren.
 Kosten-Versicherung.de mit seinen Themenportalen stellt unseren Besuchern eine Menge Informationen zur Verfügung, um bei einer Entscheidungsfindung unterstützend behilflich zu sein. 
 Aufgrund der mehr als 35 bezeichnenden Internetdomainen finden unsere Besucher den passenden Inhalt ohne große Umwege.
 Besuchen Sie auch:
 Kosten-Haus.de
Web-A-Z.de
0202-26 41 783
Impressum | Datenschutzerklärung      © All Copyright 2025 by Kosten-Krankenkasse.de