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Die Familienversicherung ermöglicht es, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Familienversichert werden können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Auch Stief- und Adoptivkinder können eingeschlossen sein.
Das Einkommen der mitversicherten Person darf 2025 monatlich nicht mehr als 505 € (bzw. 538 € bei Minijobs) betragen. Liegt das Einkommen darüber, ist eine eigenständige Versicherung notwendig.
- Kinder grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
- Schüler bis zum 23. Lebensjahr
- Studierende und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr
- Bei Wehr- oder Ersatzdienst verlängert sich die Frist entsprechend
Ja, eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben.
Nein. Mit der Eheschließung endet die Familienversicherung des Kindes, auch wenn es noch die Altersgrenzen erfüllen würde. Ab diesem Zeitpunkt muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Ja, wenn sie in einem Minijob (bis 538 € monatlich, Stand 2025) arbeiten, können sie weiterhin familienversichert bleiben. Bei Überschreiten dieser Grenze ist eine eigene Mitgliedschaft erforderlich.
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, können Kinder unter Umständen nicht mehr beitragsfrei familienversichert werden – insbesondere dann, wenn das Einkommen des privat Versicherten über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dann ist oft eine private Versicherung für die Kinder notwendig.
Familienversicherte haben Anspruch auf denselben Leistungskatalog wie der Hauptversicherte: Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und vieles mehr – ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.
Die Anmeldung erfolgt über die Krankenkasse des Hauptversicherten. Es werden Nachweise wie Geburtsurkunden, Einkommensnachweise oder Studienbescheinigungen benötigt. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und bestätigt die Aufnahme.
Sobald die Einkommens- oder Altersgrenzen überschritten werden oder ein Ehepartner eine eigene Versicherung benötigt, endet die Familienversicherung. Die Krankenkasse informiert darüber, und es muss eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Ja. Familienversicherte sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Ein gesonderter Beitrag ist nicht notwendig.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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