🌐 Krankenkassenwechsel in Deutschland – Alles, was man wissen muss

 

1. Gründe für den Krankenkassenwechsel

  • Beitragssatz: Unterschiedliche Zusatzbeiträge können den monatlichen Beitrag stark beeinflussen.

  • Leistungen: Unterschiede bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Reiseschutzimpfungen.

  • Servicequalität: Erreichbarkeit, digitale Angebote (z. B. Apps), persönliche Beratung.

  • Bonusprogramme: Prämien für gesundes Verhalten oder Vorsorgeuntersuchungen.


2. Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?

  • Ordentlicher Wechsel: Nach 12 Monaten Mindestbindungsfrist ist ein Wechsel jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich.

  • Sonderkündigungsrecht:

    • Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags (Frist: 2 Monate ab Informationsschreiben)

    • Bei Wechsel des Arbeitgebers, Arbeitsbeginn oder Arbeitslosigkeit

    • Beim Wechsel von der freiwilligen zur Pflichtversicherung (oder umgekehrt)


3. Ablauf des Wechsels – Schritt für Schritt

  1. Neue Krankenkasse auswählen

    • Leistungen vergleichen, Sprechen Sie mit Ihrem Exerten

    • Beitragssätze prüfen

  2. Mitgliedsantrag stellen

    • Bei der neuen Krankenkasse Antrag auf Mitgliedschaft einreichen

    • Am besten online oder per Post

  3. Kündigung der alten Krankenkasse

    • Seit 2021 erfolgt die Kündigung i.d.R. automatisch durch die neue Krankenkasse

    • Du musst dich nicht mehr selbst kümmern

  4. Arbeitgeber informieren

    • Neue Krankenkasse teilt dem Arbeitgeber die Mitgliedschaft digital mit

    • Zur Sicherheit selbst beim Arbeitgeber Bescheid geben


4. Besonderheiten bei bestimmten Gruppen

  • Selbstständige: Müssen Beitrag selbst zahlen, oft freiwillig gesetzlich versichert

  • Studenten: Wechsel meist nur zum Semesterbeginn möglich

  • Familienversicherung: Bei kostenlos mitversicherten Angehörigen erfolgt der Wechsel über den Hauptversicherten


5. Was passiert nach dem Wechsel?

  • Die neue Krankenkasse stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus

  • Die Krankenversichertennummer bleibt gleich, aber man erhält eine neue elektronische Gesundheitskarte

  • Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente etc. sind ohne Unterbrechung gesichert


6. Häufige Fragen (FAQ)

  • Kann ich meine Krankenkasse jederzeit wechseln? Nein, in der Regel erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Sonderkündigung. (zu beachten: ggf. Änderung der Kündigunszeit bei Wahltarifen)

  • Kostet der Wechsel etwas? Nein, der Wechsel ist kostenlos.

  • Verliere ich Leistungen durch den Wechsel? Nein, die gesetzlichen Mindestleistungen sind identisch. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen.

 

Nur noch ein Klick


 Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten aus Ihrer Stadt.


 


Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.