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Es gibt bundesweite und regionale Krankenkassen: AOKs (Allgemeine Ortskrankenkassen), Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) und die Knappschaft. Jede Krankenkasse bietet den gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, unterscheidet sich aber bei Zusatzbeiträgen und Extras.
Ja, innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen besteht Wahlfreiheit. Einschränkungen gibt es nur bei regionalen Kassen, die Mitglieder meist nur aus bestimmten Bundesländern aufnehmen dürfen.
In der Regel reicht ein ausgefüllter Mitgliedsantrag der neuen Kasse. Die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt meist die neue Krankenkasse automatisch. Notwendig sind Angaben zu Arbeitgeber, Einkommen und Sozialversicherungsnummer.
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wer längere Zeit nicht versichert ist, muss sich nachträglich versichern und Beiträge rückwirkend nachzahlen. Eine Versorgungslücke kann hohe finanzielle Risiken bedeuten.
Innerhalb der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei) gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Für andere Länder wird eine private Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.
Ja, alle Krankenkassen bieten die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Darüber hinaus bieten viele Kassen eigene Apps, Bonusprogramme, digitale Arztsuche oder Service-Portale an. Diese können im Komfort und in der Nutzerfreundlichkeit variieren.
Bonusprogramme belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Sport. Die Belohnungen können Geldprämien, Zuschüsse für Gesundheitskurse oder Sachprämien sein.
Die soziale Pflegeversicherung ist Pflicht und automatisch an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer in der GKV ist, ist gleichzeitig in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Leistungen umfassen Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, je nach Pflegegrad.
Ja, Studierende bis zum 30. Lebensjahr (oder bis zum 14. Fachsemester) zahlen einen reduzierten Studententarif. Danach müssen sie in die freiwillige GKV oder in die PKV wechseln.
Azubis sind automatisch in der GKV pflichtversichert. Minijobber sind in der Regel über ihre Hauptbeschäftigung oder über die Familienversicherung abgesichert. Ohne weitere Absicherung müssen sie sich eigenständig krankenversichern.
Ein Wechsel zurück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze, bei Arbeitslosigkeit oder im Rentenalter mit Vorversicherungszeiten. Ein einmaliger Wechsel will gut überlegt sein, da er nicht immer möglich ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Einkommensbetrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr verbeitragt. Für das Jahr 2025 liegt sie bei 62.100 € jährlich bzw. 5.175 € monatlich. Verdienst du mehr, zahlst du trotzdem nur Beiträge bis zu dieser Grenze.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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