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Die GKV übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Erkennung, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Krankenkassen übernehmen gesetzlich festgelegte Vorsorgeleistungen wie z. B. Kinder- und Jugenduntersuchungen (U-Untersuchungen), Krebsvorsorge (z. B. Darm- oder Hautkrebs-Screening), Check-ups ab 35 Jahren, Schwangerschaftsvorsorge oder Impfungen laut STIKO-Empfehlung.
Grundlegende Zahnbehandlungen wie Füllungen, Zahnreinigungen oder Wurzelbehandlungen übernimmt die GKV vollständig oder teilweise. Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) übernimmt sie einen festen Zuschuss, der durch regelmäßige Bonusheftführung erhöht werden kann. Den Restbetrag tragen Versicherte selbst oder über eine Zahnzusatzversicherung.
Sehhilfen werden nur bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen (z. B. schwerer Sehbehinderung oder bei Kindern unter 18 Jahren) bezuschusst. Erwachsene müssen ihre Brille oder Kontaktlinsen in der Regel selbst bezahlen, es sei denn, eine Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten.
Die Krankenkasse übernimmt alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, die Entbindung selbst, Hebammenleistungen und Nachsorge. Darüber hinaus gibt es häufig freiwillige Zusatzleistungen wie Akupunktur oder erweiterte Ultraschalluntersuchungen.
Die GKV übernimmt alle medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalte einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Operationen, Pflege und Medikamente. Für jeden Kalendertag im Krankenhaus zahlen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 €, maximal für 28 Tage im Jahr.
Die Krankenkasse trägt die Kosten für ärztlich verordnete, zugelassene Medikamente. Versicherte leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls übernommen.
Einige Krankenkassen übernehmen Leistungen für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie, wenn diese ärztlich verordnet sind oder im Rahmen von Satzungsleistungen angeboten werden. Der Umfang ist jedoch kassenabhängig.
Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Blutzuckermessgeräte oder Hörgeräte werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet werden. Versicherte leisten meist eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, maximal 10 € pro Hilfsmittel.
Die Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Tagespflege – je nach Pflegegrad und Bedarf. Eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst ist Voraussetzung.
Viele Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus, z. B. Zuschüsse für Gesundheitskurse, sportmedizinische Untersuchungen, Impfungen für Auslandsreisen, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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