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Grundsätzlich können alle Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind automatisch versicherungspflichtig, während Selbstständige, Beamte und Personen mit höherem Einkommen die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Start des Arbeitsverhältnisses, mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, mit dem Bezug von Sozialleistungen oder mit der Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn eine Vorversicherung besteht. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten oder eine Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre.
Ein Krankenkassenwechsel ist nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Danach gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Beispiel: Kündigst du im Januar, kannst du ab dem 1. April Mitglied einer neuen Krankenkasse sein.
Ja. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann innerhalb von zwei Monaten nach der Ankündigung gekündigt werden – unabhängig von der Mindestbindungsfrist.
Der Wechsel ist einfach: Nach dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse kündigt diese auf Wunsch auch die alte Mitgliedschaft. Die neue Mitgliedsbescheinigung muss beim Arbeitgeber oder der Rentenversicherung eingereicht werden, damit der Wechsel reibungslos funktioniert.
In der Regel werden benötigt: ein ausgefüllter Mitgliedsantrag, die Versicherungsnummer, Angaben zum Arbeitgeber und Einkommen sowie ggf. Nachweise zur Vorversicherung. Viele Krankenkassen bieten heute einen digitalen Wechselservice an.
Nein. Nach einem Wechsel bist du in der Regel für mindestens 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Eine frühere Kündigung ist nur im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts möglich.
Nach dem Wechsel erhältst du automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) von deiner neuen Krankenkasse. Die alte Karte verliert mit Beginn der neuen Mitgliedschaft ihre Gültigkeit.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich – etwa bei einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, bei Arbeitslosigkeit oder beim Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für Personen über 55 Jahre ist ein Wechsel in der Regel nicht mehr möglich.
Ja. Viele Krankenkassen bieten Wahltarife, Zusatzversicherungen oder Bonusprogramme an, die individuell angepasst oder gewechselt werden können. Dabei können jedoch neue Bindungsfristen entstehen – diese sollten vor einem Wechsel geprüft werden.
Wenn du die Kündigungsfrist versäumst oder den Mitgliedsantrag nicht rechtzeitig stellst, verlängert sich die Mitgliedschaft bei deiner bisherigen Krankenkasse automatisch. Ein Wechsel ist dann erst nach Ablauf der nächsten Frist möglich.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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