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Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 69.300 € jährlich / 5.775 € monatlich). Selbstständige, Beamte und Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind. Sie liegt 2025 bei 69.300 € brutto jährlich. Erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die PKV möglich.
- Individuelle Tarifwahl mit erweiterten Leistungen
- Bessere Leistungen bei Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikern
- Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Beitragsgestaltung nach Alter, Gesundheit und Tarif statt Einkommen
- Beiträge steigen ggf. mit dem Alter
- Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht – jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police
- Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren kaum noch möglich
- Eigenbeteiligungen können je nach Tarif höher sein
Der Wechsel erfolgt durch Antrag bei einer privaten Krankenversicherung. Dazu sind Gesundheitsprüfungen notwendig. Nach Annahme durch den Versicherer muss die Mitgliedschaft bei der GKV gekündigt werden. Eine neue elektronische Gesundheitskarte wird dann von der PKV ausgestellt.
Ja, einige Leistungen sind in der PKV mit Wartezeiten verbunden (z. B. Zahnersatz, Geburt, Psychotherapie). Diese Wartezeiten können durch ärztliche Atteste oder Tarifwahl verkürzt oder entfallen.
Ein Teil der Beiträge in der PKV wird für Altersrückstellungen genutzt, um steigende Kosten im Alter abzufedern. Bei einem Versichererwechsel können Altersrückstellungen teilweise übertragen werden, abhängig vom Tarif.
Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder bei Arbeitslosigkeit. Für Personen ab 55 Jahren ist eine Rückkehr praktisch ausgeschlossen, außer in besonderen Härtefällen.
Die PKV verlangt eine Gesundheitsprüfung, um das Risiko einzuschätzen. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Junge und gesunde Personen haben dadurch meist günstigere Beiträge.
Ja. Viele PKV-Anbieter bieten sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Dabei zahlt man während des Berufslebens höhere Beiträge, um im Alter geringere Beiträge zu haben. Zusätzlich gibt es staatliche Zuschüsse zur PKV im Rentenalter.
Das hängt von der Lebenssituation ab. Für junge, gesunde und gutverdienende Singles kann die PKV sehr attraktiv sein. Familien und ältere Menschen müssen die höheren Beiträge und fehlende Familienversicherung einkalkulieren. Eine individuelle Beratung ist unbedingt empfehlenswert.
Hinweis / Haftungsausschluss
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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