? Wer darf von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 69.300 € jährlich / 5.775 € monatlich). Selbstständige, Beamte und Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

? Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind. Sie liegt 2025 bei 69.300 € brutto jährlich. Erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die PKV möglich.

? Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung?

- Individuelle Tarifwahl mit erweiterten Leistungen
- Bessere Leistungen bei Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikern
- Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Beitragsgestaltung nach Alter, Gesundheit und Tarif statt Einkommen

? Welche Nachteile kann die PKV haben?

- Beiträge steigen ggf. mit dem Alter
- Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht – jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police
- Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren kaum noch möglich
- Eigenbeteiligungen können je nach Tarif höher sein

? Wie läuft der Wechsel in die PKV ab?

Der Wechsel erfolgt durch Antrag bei einer privaten Krankenversicherung. Dazu sind Gesundheitsprüfungen notwendig. Nach Annahme durch den Versicherer muss die Mitgliedschaft bei der GKV gekündigt werden. Eine neue elektronische Gesundheitskarte wird dann von der PKV ausgestellt.

? Gibt es Wartezeiten beim Wechsel in die PKV?

Ja, einige Leistungen sind in der PKV mit Wartezeiten verbunden (z. B. Zahnersatz, Geburt, Psychotherapie). Diese Wartezeiten können durch ärztliche Atteste oder Tarifwahl verkürzt oder entfallen.

? Was passiert mit meiner Altersrückstellung in der PKV?

Ein Teil der Beiträge in der PKV wird für Altersrückstellungen genutzt, um steigende Kosten im Alter abzufedern. Bei einem Versichererwechsel können Altersrückstellungen teilweise übertragen werden, abhängig vom Tarif.

? Kann ich wieder in die GKV zurückkehren?

Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder bei Arbeitslosigkeit. Für Personen ab 55 Jahren ist eine Rückkehr praktisch ausgeschlossen, außer in besonderen Härtefällen.

? Welche Rolle spielt die Gesundheitsprüfung?

Die PKV verlangt eine Gesundheitsprüfung, um das Risiko einzuschätzen. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Junge und gesunde Personen haben dadurch meist günstigere Beiträge.

? Gibt es eine Beitragsentlastung im Alter?

Ja. Viele PKV-Anbieter bieten sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Dabei zahlt man während des Berufslebens höhere Beiträge, um im Alter geringere Beiträge zu haben. Zusätzlich gibt es staatliche Zuschüsse zur PKV im Rentenalter.

? Lohnt sich der Wechsel in die PKV langfristig?

Das hängt von der Lebenssituation ab. Für junge, gesunde und gutverdienende Singles kann die PKV sehr attraktiv sein. Familien und ältere Menschen müssen die höheren Beiträge und fehlende Familienversicherung einkalkulieren. Eine individuelle Beratung ist unbedingt empfehlenswert.

Hinweis / Haftungsausschluss

Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Krankenkasse, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenkasse selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)

 

Kontakt

55
56

Gerne sind wir für Sie da

Kosten-Krankenkasse.de

    Mit dem Absenden akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen