Wahltarif-Krankengeld als Ergänzung

Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Wahltarif der IK

Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld ab der 7. Woche bietet die Innovationskasse bestimmten Mitgliedern einen attraktiven Krankengeld-Wahltarif zur Absicherung des Einkommensausfalles bei Arbeitsunfähigkeit an. Für den Ergänzungs-Wahltarif ist eine zusätzliche Prämie zu entrichten.

Während das gesetzliche Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, gibt es das Wahltarif-Krankengeld der IK bereits ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag. Mit dem Ergänzungstarif KG 15 sind Sie somit bei längeren Erkrankungen optimal finanziell abgesichert. Sie können den IK-Tarif KG 15 wählen, sofern Sie sich mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichern. Der Wahltarif ergänzt somit Ihren Krankenversicherungsschutz und sichert Ihnen vorzeitig Geld.

 

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.