Leistungen – Einordnung der medizinischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht einen gesetzlich definierten Leistungskatalog vor, der die medizinische Grundversorgung abbildet. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen und betreffen unter anderem ambulante, stationäre sowie ergänzende Versorgungsbereiche.
Grundlagen der Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beruhen auf gesetzlichen Vorgaben und dienen der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall sowie der Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation. Welche Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen.
Ziel ist eine einheitliche medizinische Grundversorgung für gesetzlich Versicherte innerhalb des vorgesehenen Leistungskatalogs.
Ambulante Versorgung
Zur ambulanten Versorgung zählen medizinische Leistungen, die außerhalb eines stationären Aufenthalts erbracht werden. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, zahnärztliche Leistungen, therapeutische Maßnahmen sowie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln durch zugelassene Leistungserbringer.
Stationäre Leistungen
Stationäre Leistungen betreffen medizinisch notwendige Behandlungen im Krankenhaus. Hierzu zählen unter anderem operative Eingriffe, diagnostische Maßnahmen, pflegerische Leistungen sowie medizinische Betreuung während eines stationären Aufenthalts.
Ergänzende Gesundheitsleistungen
Neben der grundlegenden medizinischen Versorgung sind ergänzende Leistungen vorgesehen, die insbesondere präventive Maßnahmen und gesundheitsfördernde Angebote betreffen. Diese können je nach gesetzlichem Rahmen und Ausgestaltung der Krankenkasse variieren.
FAQ – Häufige Fragen
Welche Leistungen sind in der GKV vorgesehen?
Vorgesehen sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeleistungen sowie medizinische Rehabilitation innerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs.
Wer legt fest, welche Leistungen zur GKV gehören?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen und wird unter anderem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
Gibt es ergänzende Leistungen über die Grundversorgung hinaus?
Ergänzend können präventive Angebote, Gesundheitskurse oder Bonusprogramme vorgesehen sein, deren Ausgestaltung vom gesetzlichen Rahmen abhängt.