Leistungen

1. Grundlagen der Leistungen

Die GKV übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu gehören Vorsorge, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation.
Die gesetzlichen Grundlagen definieren, welche Leistungen erstattet werden und unter welchen Voraussetzungen.

Ziel ist eine gleichwertige Versorgung aller Versicherten unabhängig vom Einkommen.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick

2. Ambulante Versorgung

Zur ambulanten Versorgung zählen Arztbesuche, zahnärztliche Leistungen, Therapien sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Diese Leistungen werden durch Vertragsärzte und zugelassene Leistungserbringer erbracht.

3. Stationäre Leistungen

Die GKV übernimmt die medizinisch notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus.
Dazu gehören Operationen, Diagnostik, Pflege und medizinische Betreuung.

4. Ergänzende Gesundheitsleistungen

Neben der Grundversorgung bietet die GKV zusätzliche Leistungen,
darunter Präventionsprogramme, Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Bonus- und Vorsorgeprogramme.

5. FAQ – Häufige Fragen

Welche Leistungen übernimmt die GKV?

Die GKV übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel,
Vorsorgeleistungen und medizinische Rehabilitation.

Wer entscheidet, welche Leistungen übernommen werden?

Der Leistungskatalog wird gesetzlich festgelegt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bestimmt.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Ergänzend gibt es Präventionskurse, Bonusprogramme und Zuschüsse zu bestimmten Gesundheitsmaßnahmen.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025