Beiträge & Beitragssätze

Grundlagen

Die gesetzlichen Beitragssätze orientieren sich an bundesweit festgelegten Rahmenwerten. Grundlage der Berechnung ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt, während Zusatzbeiträge von den Krankenkassen individuell festgelegt werden können.

Für die Beitragsberechnung gelten zudem gesetzlich definierte Mindest- und Höchstgrenzen, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen.

Beitragssätze & Berechnung

Die monatlichen Beiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist das beitragspflichtige Einkommen der versicherten Person.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte getragen.

Zusatzbeiträge

Krankenkassen können einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen, der einkommensabhängig erhoben und regelmäßig angepasst werden kann. Dieser Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen Beitragssatz.

FAQ – Häufige Fragen

Wie setzt sich der Krankenversicherungsbeitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Wer trägt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen bei versicherungspflichtig Beschäftigten den allgemeinen Beitragssatz sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Warum unterscheiden sich die Beiträge zwischen Krankenkassen?

Unterschiede ergeben sich aus der Höhe des Zusatzbeitrags, den jede Krankenkasse individuell festlegt.

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