Versicherungspflicht – Wer muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein?
In Deutschland gilt eine umfassende Krankenversicherungspflicht. Sie legt fest, welche Personen automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören müssen und unter welchen Voraussetzungen eine private Krankenversicherung möglich ist.
1. Grundlagen der Versicherungspflicht
Die Krankenversicherungspflicht stellt sicher, dass alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügen. Sie gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen.
Ob GKV oder PKV möglich ist, hängt von Einkommen, Alter und Beschäftigungsstatus ab.
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2. Arbeitnehmer & Einkommensgrenzen
Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
3. Weitere pflichtversicherte Personengruppen
Neben Arbeitnehmern unterliegen auch Auszubildende, Studierende unter bestimmten Bedingungen, Bezieher von Sozialleistungen sowie Rentner mit Vorversicherungszeiten der Versicherungspflicht.
4. Auswirkungen auf Wechsel & Mitgliedschaft
Tritt Versicherungspflicht ein, erfolgt automatisch eine Rückkehr in die GKV.
Umgekehrt ermöglicht das Ende der Versicherungspflicht in bestimmten Fällen den Wechsel in die PKV.
Ein Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV unterliegt gesetzlichen Fristen.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wer ist in Deutschland versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Auszubildende,
bestimmte Studierende sowie Personen, die Sozialleistungen beziehen.
Wann endet die Versicherungspflicht?
Sie endet, wenn das Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt
oder der versicherungsrechtliche Status sich ändert.
Kann Versicherungspflicht zu einer Rückkehr in die GKV führen?
Ja. Sobald Versicherungspflicht eintritt, erfolgt automatisch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.