Fristen – gesetzliche Vorgaben rund um Kündigung & Krankenkassenwechsel
Für Kündigung und Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gelten feste gesetzliche Fristen. Sie bestimmen, ab wann ein Wechsel möglich ist und wann Maßnahmen wie das Sonderkündigungsrecht greifen.
1. Grundlagen der Fristen
Die gesetzlichen Fristen sorgen für eine geordnete und nachvollziehbare Abwicklung von Kündigung und Krankenkassenwechsel. Sie gewährleisten, dass Versicherte durchgängig versichert bleiben und ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.
Änderungen der Beitragssätze oder des Versicherungsstatus können Einfluss auf die geltenden Fristen haben.
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2. Kündigungsfristen
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung zwei volle Kalendermonate.
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn eine neue Krankenkasse den nahtlosen Versicherungsschutz bestätigt.
3. Fristen beim Sonderkündigungsrecht
Bei einer Beitragssatzerhöhung können Versicherte innerhalb eines festgelegten Zeitraums außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig von bestehenden Bindungsfristen.
4. Fristen beim Krankenkassenwechsel
Ein Krankenkassenwechsel unterliegt festen Fristen und wird in der Regel zum Monatsanfang wirksam.
Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung und die Bestätigung der neuen Krankenkasse.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie lange ist die reguläre Kündigungsfrist?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate.
Wann kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden?
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann außerordentlich gekündigt werden.
Wann wird ein Krankenkassenwechsel wirksam?
Ein Wechsel wird wirksam, sobald die neue Krankenkasse den Versicherungsschutz bestätigt –
in der Regel zum Monatsbeginn.