Heil- und Hilfsmittel – Einordnung gesetzlicher Leistungen
Heil- und Hilfsmittel sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und dienen der medizinischen Behandlung oder dem Ausgleich gesundheitlicher Einschränkungen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Grundlagen
Heil- und Hilfsmittel sind gesetzlich geregelte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können im Rahmen medizinischer Behandlungen oder zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Eine Kostenübernahme setzt in der Regel eine ärztliche Verordnung sowie die Einordnung als medizinisch notwendig voraus.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Arten von Heil- und Hilfsmitteln
Heilmittel umfassen therapeutische Anwendungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Hilfsmittel sind medizinische Geräte oder körpernahe Produkte, die gesundheitliche Einschränkungen ausgleichen oder unterstützen können.
Kostenübernahme und Zuzahlungen
Die Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Für bestimmte Produkte oder Anwendungen können gesetzlich geregelte Zuzahlungen anfallen.
Abweichende Regelungen können sich aus gesetzlichen Ausnahmen oder anerkannten Härtefallregelungen ergeben.
Ergänzende Maßnahmen und Rehabilitation
Heil- und Hilfsmittel können Bestandteil weiterführender medizinischer Maßnahmen sein, etwa im Rahmen von Rehabilitation oder strukturierter Anschlussversorgung.
FAQ – Häufige Fragen
Was zählt zu Heilmitteln?
Heilmittel sind therapeutische Anwendungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie.
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind medizinische Geräte oder körpernahe Produkte, etwa Rollstühle, Schienen oder orthopädische Einlagen.
Wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Eine Kostenübernahme ist bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung nach gesetzlichen Vorgaben möglich.