Reha-Maßnahmen – Einordnung medizinischer Rehabilitation in der GKV
Rehabilitative Maßnahmen sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und dienen der medizinischen Nachbehandlung oder Stabilisierung nach Krankheit, Unfall oder operativen Eingriffen. Art und Umfang richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Grundlagen der Rehabilitation
Reha-Maßnahmen sind gesetzlich geregelte Leistungen, die im Anschluss an medizinische Behandlungen oder bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen in Betracht kommen können.
Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit sowie die Einordnung als geeignete Maßnahme nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
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Arten von Reha-Maßnahmen
Rehabilitative Leistungen können ambulant oder stationär erfolgen. Dazu zählen medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen sowie indikationsbezogene Therapieprogramme.
Kostenübernahme und Zuzahlungen
Die Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Für bestimmte stationäre Maßnahmen können gesetzlich festgelegte Zuzahlungen anfallen.
Abweichende Regelungen können sich aus besonderen medizinischen Situationen oder anerkannten Härtefallregelungen ergeben.
Ablauf und Organisation
Der Reha-Prozess beginnt in der Regel mit einer ärztlichen Empfehlung und einem Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Nach Prüfung erfolgt die Entscheidung über Art, Dauer und Durchführung der Maßnahme.
Anschlussheilbehandlungen können zeitlich an einen Krankenhausaufenthalt anknüpfen.
FAQ – Häufige Fragen
Wann kommt eine Reha-Maßnahme in Betracht?
Eine Reha-Maßnahme kann in Betracht kommen, wenn nach ärztlicher Einschätzung ein entsprechender medizinischer Bedarf besteht.
Welche Arten von Reha-Maßnahmen gibt es?
Es gibt ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen, abhängig von der individuellen Situation.
Fallen Zuzahlungen an?
Für bestimmte Reha-Maßnahmen können gesetzlich geregelte Zuzahlungen vorgesehen sein.