Beiträge & Beitragssätze

1. Grundlagen

Die gesetzlichen Beitragssätze orientieren sich an festen Rahmenwerten, die bundesweit gelten.
Grundlage der Berechnung ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen.
Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes ist gesetzlich festgelegt, während individuelle Zusatzbeiträge
von jeder Krankenkasse separat erhoben werden können.

Für die Berechnung gelten zudem Mindest- und Höchstgrenzen, die sogenannten Bemessungsgrenzen.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Krankenversicherung.de – Informationen rund um Krankenversicherungskosten

2. Beitragssätze & Berechnung

Die monatlichen Beiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz
und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Das tatsächliche Einkommen der versicherten Person bestimmt, wie hoch der Beitrag ausfällt.

3. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden grundsätzlich zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Beide tragen jeweils einen festen Anteil am allgemeinen Beitragssatz,
während der Zusatzbeitrag vollständig von der versicherten Person gezahlt wird.

4. Zusatzbeiträge

Jede Krankenkasse kann einen eigenen Zusatzbeitrag festlegen,
der jährlich angepasst werden kann.
Dieser Zusatzbeitrag ist einkommensabhängig und wird direkt auf den allgemeinen Beitragssatz aufgeschlagen.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie setzt sich der Beitrag zur Krankenkasse zusammen?

Er besteht aus dem gesetzlichen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Wer zahlt welchen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitragssatz.
Den Zusatzbeitrag trägt die versicherte Person allein.

Warum unterscheiden sich die Beitragssätze zwischen Krankenkassen?

Der Grund ist der unterschiedliche Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025