Gesetzliche Krankenversicherung – Grundlagen, Leistungen und Pflichten
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt die medizinische Grundversorgung in Deutschland sicher.
Sie basiert auf dem Solidarprinzip und bietet einheitlich geregelte Leistungen für alle Versicherten.
1. Grundlagen & System
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems
und stellt sicher, dass alle Versicherten einen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen haben.
Sie funktioniert nach dem Solidarprinzip: Einkommen bestimmt den Beitrag – nicht die individuelle Krankheitswahrscheinlichkeit.
Versicherte profitieren von einem gesetzlich definierten Leistungskatalog, der bundesweit einheitlich gilt.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Leistungen der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Vielzahl an Leistungen,
darunter ambulante und stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente,
Hilfsmittel und Präventionsangebote.
3. Versicherungspflicht & Mitgliedschaft
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Abhängig von Einkommen und Beschäftigungsstatus erfolgt die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung oder über andere Versicherungsformen.
4. Beiträge & Berechnung
Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen der versicherten Person.
Sie setzen sich aus dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zusammen.
5. FAQ – Häufige Fragen
Was ist das Solidarprinzip der GKV?
Das Solidarprinzip bedeutet, dass alle Versicherten entsprechend ihres Einkommens Beiträge zahlen und unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand Leistungen erhalten.
Welche Leistungen übernimmt die GKV?
Die GKV übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, Hilfsmittel und weitere Leistungen.
Wie werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen. Zusätzlich wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben.