Zuzahlungen – Gesetzliche Eigenanteile in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind für bestimmte Leistungen gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung zu Grundlagen, betroffenen Leistungsbereichen sowie Regelungen zur Belastungsgrenze.
Grundlagen der Zuzahlungen
Zuzahlungen sind gesetzlich geregelte Eigenanteile, die Versicherte bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung tragen. Sie gelten grundsätzlich für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr.
Art und Umfang der Zuzahlungen sind gesetzlich festgelegt und unabhängig vom Versicherungsschutz geregelt.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Leistungsbereiche mit Zuzahlungspflicht
Für bestimmte Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung sind Zuzahlungen vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
Belastungsgrenze und Befreiung
Versicherte können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Maßgeblich ist das Erreichen der individuell festgelegten Belastungsgrenze.
Die Belastungsgrenze richtet sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen. Für bestimmte Personengruppen gelten abweichende Regelungen.
Einordnung ergänzender Angebote
Einige Krankenkassen bieten zusätzliche freiwillige Leistungen an, die nicht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Zuzahlungspflicht stehen. Art und Voraussetzungen dieser Angebote sind satzungsabhängig geregelt.
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Leistungen fallen Zuzahlungen an?
Zuzahlungen sind unter anderem bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei stationären Krankenhausbehandlungen vorgesehen.
Wer kann eine Befreiung von Zuzahlungen erhalten?
Eine Befreiung ist möglich, wenn die individuell geltende Belastungsgrenze nach den gesetzlichen Vorgaben erreicht wurde.
Sind Zuzahlungen gesetzlich begrenzt?
Ja. Für Zuzahlungen gelten gesetzlich festgelegte Belastungsgrenzen.
