Zuzahlungen – Eigenanteile in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für bestimmte Leistungen gesetzliche Zuzahlungen an.
Diese Eigenanteile sind klar geregelt und betreffen unter anderem Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Heilmittel.
1. Grundlagen der Zuzahlungen
Die gesetzlichen Zuzahlungen dienen dazu, die Kosten im Gesundheitswesen gleichmäßig zu verteilen.
Sie gelten für Erwachsene ab 18 Jahren und sind für bestimmte Leistungsbereiche gesetzlich vorgeschrieben.
Trotz Zuzahlungspflicht bleibt der Versicherungsschutz bestehen, und die Höhe der Zuzahlungen ist klar gedeckelt.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Bereiche mit Zuzahlungspflicht
In der GKV gibt es verschiedene Leistungsbereiche, für die gesetzliche Zuzahlungen festgelegt sind.
Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der Art der Leistung und dem individuellen Bedarf.
3. Befreiung & Belastungsgrenze
Versicherte können eine Zuzahlungsbefreiung erhalten, wenn die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht wird.
Diese Grenze richtet sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen und verringert sich für chronisch Kranke.
4. Prävention & sinnvolle Ergänzungen
Präventionsangebote wie Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen können Zuzahlungen reduzieren,
indem sie Beschwerden vorbeugen und den Gesundheitszustand langfristig stabilisieren.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch sind gesetzliche Zuzahlungen?
Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Leistung,
beispielsweise 10 % des Preises bei Medikamenten.
Wer kann sich von Zuzahlungen befreien lassen?
Versicherte, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können eine Befreiung beantragen.
Gibt es Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten?
Ja, für stationäre Behandlungen fällt eine gesetzliche Zuzahlung pro Kalendertag an.