Zusatzleistungen – Freiwillige Angebote der Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen können über den gesetzlich festgelegten Leistungskatalog hinaus freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Diese Seite ordnet typische Leistungsbereiche und Rahmenbedingungen sachlich ein.
Grundlagen der Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind freiwillige Angebote einzelner Krankenkassen und gehören nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Art, Umfang und Voraussetzungen dieser Leistungen können je nach Krankenkasse unterschiedlich ausgestaltet sein.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Prävention und Gesundheitsförderung
Einige Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen zusätzliche Angebote im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung an. Diese können sich auf Kurse oder strukturierte Programme beziehen.
Ergänzende Leistungsangebote
Darüber hinaus können Krankenkassen ergänzende Leistungen anbieten, etwa in Bereichen, die nicht zum regulären Leistungskatalog gehören. Umfang und Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen.
Erweiterte Vorsorgeangebote
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen können einzelne Krankenkassen weitere Vorsorgeangebote vorsehen. Diese Leistungen sind freiwillig und satzungsabhängig geregelt.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Zusatzleistungen der Krankenkassen?
Zusatzleistungen sind freiwillige Angebote einzelner Krankenkassen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen.
Sind Zusatzleistungen bei allen Krankenkassen gleich geregelt?
Nein. Art, Umfang und Voraussetzungen der Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Gelten für Zusatzleistungen besondere Voraussetzungen?
Ja. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen ist satzungsabhängig und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
