Zusatzbeiträge – Kassenindividuelle Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben gesetzliche Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Dieser einkommensabhängige Beitrag ist gesetzlich vorgesehen und variiert je nach Krankenkasse.
1. Grundlagen des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag ist ein Bestandteil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.
Er ergänzt den gesetzlich einheitlichen allgemeinen Beitragssatz.
Die Erhebung des Zusatzbeitrags ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de
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2. Berechnung und Bemessung
Der Zusatzbeitrag wird als prozentualer Anteil auf das sozialversicherungspflichtige Einkommen erhoben.
Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Bemessungsgrenzen der Krankenversicherung.
3. Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Zusatzbeitrag wird grundsätzlich paritätisch finanziert.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
4. Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag
Die Höhe des Zusatzbeitrags wirkt sich unmittelbar auf den monatlichen Gesamtbeitrag aus.
Unterschiede zwischen Krankenkassen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Festlegung des Zusatzbeitrags.
5. FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Bestandteil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
Kann der Zusatzbeitrag einen Krankenkassenwechsel auslösen?
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht bestehen.