Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile

1. Grundlagen der Beitragsaufteilung

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem gemeinsamen Beitrag von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern. Beide Parteien tragen den allgemeinen Beitragssatz zu gleichen Teilen.

Diese paritätische Finanzierung ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle versicherungspflichtigen Beschäftigten.

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2. Gesetzliche Verteilung der Beiträge

Der allgemeine Beitragssatz der GKV wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte geteilt.
Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Auszubildende.

3. Einfluss des Einkommens

Die Beitragshöhe ist abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen des Beschäftigten.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird der Beitrag anteilig auf beide Parteien verteilt.

4. Zusatzbeitrag & Sonderregelungen

Neben dem allgemeinen Beitragssatz wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben.
Dieser Zusatzbeitrag wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge?

Beide Parteien tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird paritätisch aufgeteilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn zu gleichen Teilen.

Hat das Einkommen Einfluss auf die Beitragsverteilung?

Ja. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025