Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile

1. Grundlagen der Beitragsaufteilung

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Beschäftigten erfolgt gemeinschaftlich durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide tragen den allgemeinen Beitragssatz zu gleichen Teilen.

Diese paritätische Finanzierung ist gesetzlich geregelt und gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

2. Gesetzliche Verteilung der Beiträge

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis.

3. Einfluss des Einkommens

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Beschäftigten bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Der so ermittelte Beitrag wird anschließend paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

4. Zusatzbeitrag und Sonderregelungen

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Auch dieser wird bei Beschäftigten grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie werden die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt?

Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird bei Beschäftigten paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Hat das Einkommen Einfluss auf die Beitragsaufteilung?

Ja. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die Aufteilung erfolgt anschließend paritätisch.

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