Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile – Aufteilung der Beiträge in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Großteil der Beiträge.
Diese paritätische Finanzierung sorgt für eine faire Verteilung der Kosten und stärkt das Solidarprinzip.
1. Grundlagen der Beitragsaufteilung
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem gemeinsamen Beitrag von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern. Beide Parteien tragen den allgemeinen Beitragssatz zu gleichen Teilen.
Diese paritätische Finanzierung ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle versicherungspflichtigen Beschäftigten.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Gesetzliche Verteilung der Beiträge
Der allgemeine Beitragssatz der GKV wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte geteilt.
Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Auszubildende.
3. Einfluss des Einkommens
Die Beitragshöhe ist abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen des Beschäftigten.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird der Beitrag anteilig auf beide Parteien verteilt.
4. Zusatzbeitrag & Sonderregelungen
Neben dem allgemeinen Beitragssatz wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben.
Dieser Zusatzbeitrag wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge?
Beide Parteien tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird paritätisch aufgeteilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn zu gleichen Teilen.
Hat das Einkommen Einfluss auf die Beitragsverteilung?
Ja. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.