Befreiung

Grundlagen der Befreiung

Die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen ist Bestandteil der gesetzlichen Regelungen in der Krankenversicherung. Sie dient der Einordnung finanzieller Belastungen im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen.

Eine Befreiung ist an gesetzlich definierte Voraussetzungen gebunden und kann zeitlich befristet erfolgen.

Voraussetzungen

Eine Befreiung kann in Betracht kommen, wenn die gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze erreicht oder überschritten wird. Grundlage ist die individuelle Einkommens- und Lebenssituation der versicherten Person.

Antragstellung und Nachweise

Die Befreiung von Zuzahlungen muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Hierfür sind geeignete Nachweise vorzulegen, etwa Einkommensunterlagen oder Belege über geleistete Zuzahlungen.

Nach Prüfung teilt die Krankenkasse mit, ob und für welchen Zeitraum eine Befreiung gewährt wird.

Besondere Regelungen

Für bestimmte Personengruppen können abweichende Regelungen gelten. Dazu zählen unter anderem Kinder, Jugendliche oder Versicherte mit anerkannten chronischen Erkrankungen.

FAQ – Häufige Fragen

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Eine Befreiung kann beantragt werden, wenn die gesetzliche Belastungsgrenze nach den geltenden Vorgaben erreicht oder überschritten wird.

Wie lange gilt eine Befreiung?

Die Befreiung gilt für den von der Krankenkasse festgelegten Zeitraum und kann bei Bedarf erneut beantragt werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Erforderlich sind je nach Situation unter anderem Einkommensnachweise, Zuzahlungsbelege oder ärztliche Bescheinigungen.



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