Beitragsberechnung

1. Grundlagen der Beitragsberechnung

Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
Auf dieses Einkommen wird ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz angewendet, der durch einen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ergänzt wird.

Ziel ist eine einkommensabhängige und nachvollziehbare Finanzierung des Gesundheitssystems.

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Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick

2. Wichtige Berechnungsfaktoren

Für die Beitragsberechnung sind insbesondere drei Komponenten entscheidend:
das beitragspflichtige Einkommen, der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Zusätzlich spielt die Art der Mitgliedschaft (pflichtversichert, freiwillig versichert) eine Rolle.

3. Beitragsbemessung & Grenzen

Die Beitragsberechnung erfolgt nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.
Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.
Gleichzeitig gibt es Mindestbeiträge, die insbesondere für freiwillig Versicherte relevant sind.

4. Beitrag in der Praxis

In der Praxis setzt sich der Beitrag aus dem allgemeinen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag und der Aufteilung
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Änderungen beim Einkommen oder beim Zusatzbeitrag
können den monatlichen Zahlbetrag beeinflussen.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wovon hängt die Höhe des Krankenkassenbeitrags ab?

Die Beitragshöhe hängt vom Einkommen, dem gesetzlichen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab.

Wird das gesamte Einkommen für die Berechnung herangezogen?

Nein. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.

Wer prüft die korrekte Beitragsberechnung?

Die Krankenkasse berechnet den Beitrag auf Basis der gemeldeten Einkommensdaten und der gesetzlichen Vorgaben.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025