Berechnungsgrundlagen

1. Grundlagen der Beitragsberechnung

Die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung folgt festen gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen, auf das ein festgelegter Beitragssatz angewendet wird.

Zusätzlich gelten gesetzlich definierte Mindest- und Höchstgrenzen, die eine einheitliche und nachvollziehbare Beitragsberechnung sicherstellen.

2. Einkommensbemessung & Grenzen

Für die Beitragsberechnung ist das monatliche Bruttoeinkommen maßgeblich. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.

3. Beitragssätze & Anteile

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich aus dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

4. Zusatzbeiträge

Der Zusatzbeitrag ist ein variabler Bestandteil der Krankenversicherungsbeiträge und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Er wird einkommensabhängig erhoben und ergänzt den allgemeinen Beitragssatz.

5. FAQ – Häufige Fragen

Welche Grundlage gilt für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge?

Grundlage ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen, auf das der gesetzliche Beitragssatz und der Zusatzbeitrag angewendet werden.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.

Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?

Sie bestehen aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, die gemeinsam auf das beitragspflichtige Einkommen angewendet werden.

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