Einkommensabhängige Beiträge

1. Grundlagen einkommensabhängiger Beiträge

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Solidarprinzip.
Versicherte zahlen einen prozentualen Anteil ihres Bruttoeinkommens als Beitrag.
Dadurch steigen die Beiträge mit höherem Einkommen und sinken mit geringerem Einkommen.

Dieses System stellt sicher, dass die Gesundheitsversorgung für alle finanzierbar bleibt.

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Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick

2. Einkommen & Bemessungsgrenzen

Die Beitragshöhe bemisst sich am monatlichen Bruttoeinkommen bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

3. Anteil von Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Die einkommensabhängigen Beiträge werden grundsätzlich zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Diese Regelung sorgt für eine faire Verteilung der Beitragspflicht.

4. Zusatzbeitrag & Einfluss auf die Beitragshöhe

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben.
Dieser ist ebenfalls einkommensabhängig und beeinflusst die endgültige Beitragshöhe spürbar.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie wird der einkommensabhängige Beitrag berechnet?

Er wird als Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Wer trägt die einkommensabhängigen Beiträge?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte.

Hat der Zusatzbeitrag Einfluss auf den einkommensabhängigen Beitrag?

Ja, der Zusatzbeitrag wird ebenfalls auf das Einkommen angewendet und erhöht die Gesamtbeitragshöhe.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025