Einkommensabhängige Beiträge

1. Grundlagen einkommensabhängiger Beiträge

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Die Beiträge werden als prozentualer Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erhoben. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstgrenzen.

Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.

2. Einkommen und Bemessungsgrenzen

Maßgeblich für die Beitragshöhe ist das monatliche Bruttoeinkommen bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

3. Beitragstragung bei Beschäftigten

Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden die einkommensabhängigen Beiträge grundsätzlich paritätisch finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte.

4. Zusatzbeitrag und Einfluss auf die Beitragshöhe

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben. Auch dieser wird einkommensabhängig berechnet und erhöht den monatlichen Gesamtbeitrag.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie werden einkommensabhängige Beiträge berechnet?

Die Beiträge werden als prozentualer Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Wer trägt die einkommensabhängigen Beiträge?

Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Hat der Zusatzbeitrag Einfluss auf den Gesamtbeitrag?

Ja. Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls einkommensabhängig berechnet und erhöht den Gesamtbeitrag.

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