Fristen

1. Grundlagen der Fristen

Die gesetzlichen Fristen sorgen für eine geordnete und nachvollziehbare Abwicklung von Kündigung und Krankenkassenwechsel. Sie gewährleisten, dass Versicherte durchgängig versichert bleiben und ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.

Änderungen der Beitragssätze oder des Versicherungsstatus können Einfluss auf die geltenden Fristen haben.

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2. Kündigungsfristen

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung zwei volle Kalendermonate.
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn eine neue Krankenkasse den nahtlosen Versicherungsschutz bestätigt.

3. Fristen beim Sonderkündigungsrecht

Bei einer Beitragssatzerhöhung können Versicherte innerhalb eines festgelegten Zeitraums außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig von bestehenden Bindungsfristen.

4. Fristen beim Krankenkassenwechsel

Ein Krankenkassenwechsel unterliegt festen Fristen und wird in der Regel zum Monatsanfang wirksam.
Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung und die Bestätigung der neuen Krankenkasse.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie lange ist die reguläre Kündigungsfrist?

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate.

Wann kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden?

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann außerordentlich gekündigt werden.

Wann wird ein Krankenkassenwechsel wirksam?

Ein Wechsel wird wirksam, sobald die neue Krankenkasse den Versicherungsschutz bestätigt –
in der Regel zum Monatsbeginn.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025