Gesetzliche Krankenversicherung – Grundlagen, Leistungen und Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung zu Struktur, Leistungen, Versicherungspflicht und Beitragsberechnung.
Grundlagen und System
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie regelt den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen für gesetzlich versicherte Personen auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
Die Finanzierung erfolgt nach dem Solidarprinzip. Die Beitragshöhe richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand.
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Leistungsbereiche der GKV
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt. Er umfasst medizinisch notwendige Leistungen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Darüber hinaus können Krankenkassen freiwillige Satzungsleistungen vorsehen.
Versicherungspflicht und Mitgliedschaft
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Abhängig von Einkommen, Beschäftigungsstatus und weiteren gesetzlichen Kriterien erfolgt die Absicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung oder in anderen vorgesehenen Versicherungsformen.
Beiträge und Berechnung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Sie setzen sich aus dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz sowie einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet das Solidarprinzip der GKV?
Das Solidarprinzip beschreibt die einkommensabhängige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand.
Welche Leistungen gehören zum Leistungsumfang der GKV?
Der Leistungsumfang ist gesetzlich geregelt und umfasst medizinisch notwendige Leistungen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
Wie werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet?
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen sowie nach dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.