Heil- und Hilfsmitteln – Unterstützung für Behandlung & Alltag
Heil- und Hilfsmittel unterstützen die medizinische Behandlung oder erleichtern den Alltag. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt viele dieser Leistungen, wenn sie medizinisch notwendig und verordnet sind. Dazu gehören Therapien, Geräte, orthopädische Hilfen und weitere Anwendungen.
1. Grundlagen
Heil- und Hilfsmittel gehören zu den gesetzlich definierten Leistungen der GKV. Sie unterstützen die Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit und kommen bei akuten sowie langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen zum Einsatz.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung sowie die medizinische Notwendigkeit.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Arten von Heil- und Hilfsmitteln
Heilmittel umfassen therapeutische Anwendungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie, während Hilfsmittel Geräte oder körpernahe Produkte sind, die gesundheitliche Einschränkungen ausgleichen oder den Alltag erleichtern.
3. Kostenübernahme & Zuzahlungen
Die GKV übernimmt die Kosten für verordnete Heil- und Hilfsmittel nach gesetzlichen Vorgaben.
Versicherte leisten je nach Produktart eine gesetzliche Zuzahlung.
Ausnahmen oder reduzierte Zuzahlungen gelten in bestimmten medizinischen Situationen oder für anerkannte Härtefälle.
4. Ergänzende Leistungen & Rehabilitation
Heil- und Hilfsmittel werden häufig mit weiteren Maßnahmen kombiniert, etwa Rehabilitation, Anschlussbehandlungen oder spezialisierte Therapien.
5. FAQ – Häufige Fragen
Was zählt zu Heilmitteln?
Heilmittel sind therapeutische Anwendungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie.
Welche Produkte gelten als Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind medizinische Geräte oder körpernahe Produkte, die Einschränkungen ausgleichen, zum Beispiel Rollstühle, Schienen oder orthopädische Einlagen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Kostenübernahme erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung nach den gesetzlichen Vorgaben.