Krankenhaus – Leistungen & Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die medizinisch notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus.
Dazu gehören Operationen, Diagnostik, Pflege und medizinische Betreuung. Art und Umfang der Leistungen sind gesetzlich definiert.
1. Grundlagen der Krankenhausversorgung
Krankenhäuser erbringen medizinisch notwendige Leistungen, die der Diagnose, Behandlung oder Rehabilitation dienen. Die GKV übernimmt die Kosten für anerkannte Krankenhausbehandlungen,
sofern sie durch Vertragskrankenhäuser durchgeführt werden.
Die medizinische Notwendigkeit wird durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte festgestellt.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Stationäre Leistungen im Überblick
Die GKV deckt alle notwendigen Leistungen ab, die im Rahmen einer stationären Behandlung anfallen.
Dazu zählen Operationen, medizinische Versorgung, therapeutische Maßnahmen, Arzneimittel und Pflegeleistungen.
3. Kostenübernahme & Zuzahlungen
Für stationäre Aufenthalte gilt eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung pro Kalendertag.
Die Krankenkasse übernimmt die übrigen Kosten der stationären Behandlung.
Bei bestimmten medizinischen Situationen können Ausnahmen oder besondere Regelungen gelten.
4. Ergänzende Angebote & Anschlussmaßnahmen
Nach einem Krankenhausaufenthalt können weitere Leistungen wie Rehabilitation oder spezialisierte Anschlussbehandlungen notwendig sein. Diese Maßnahmen unterstützen die erfolgreiche Genesung.
5. FAQ – Häufige Fragen
Welche Krankenhausleistungen übernimmt die GKV?
Übernommen werden alle medizinisch notwendigen Leistungen, einschließlich Operationen, Diagnostik, Pflege und therapeutischen Maßnahmen.
Gibt es Zuzahlungen im Krankenhaus?
Ja. Für stationäre Aufenthalte fällt eine gesetzliche Zuzahlung pro Aufenthaltstag an.
Wer entscheidet über die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts?
Die medizinische Notwendigkeit wird durch Ärztinnen und Ärzte der behandelnden Einrichtung festgestellt.