Krankenhaus

Grundlagen der Krankenhausversorgung

Krankenhäuser erbringen stationäre Leistungen zur Diagnose, Behandlung oder Rehabilitation. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen.

Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt.

Stationäre Leistungen im Überblick

Im Rahmen eines stationären Aufenthalts umfasst die Versorgung unter anderem ärztliche Behandlung, pflegerische Leistungen, therapeutische Maßnahmen sowie die erforderliche medikamentöse Versorgung.

Kostenübernahme und Zuzahlungen

Für stationäre Krankenhausaufenthalte ist eine gesetzlich geregelte Zuzahlung vorgesehen. Die darüber hinausgehenden Behandlungskosten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Krankenkasse getragen.

Abweichende Regelungen können sich aus gesetzlichen Ausnahmen oder besonderen medizinischen Konstellationen ergeben.

Anschlussmaßnahmen und ergänzende Leistungen

Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt können weitere medizinische Maßnahmen erforderlich sein, etwa rehabilitative Leistungen oder strukturierte Anschlussbehandlungen. Diese dienen der weiteren medizinischen Versorgung im Anschluss an den Aufenthalt.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Krankenhausleistungen werden übernommen?

Übernommen werden stationäre Leistungen, die medizinisch notwendig sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Fallen im Krankenhaus Zuzahlungen an?

Für stationäre Aufenthalte ist eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung pro Kalendertag vorgesehen.

Wer stellt die medizinische Notwendigkeit fest?

Die medizinische Notwendigkeit wird durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte festgestellt.



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