Kündigung

1. Grundlagen der Kündigung

Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kündigung muss der Krankenkasse schriftlich zugehen und wird erst wirksam, wenn ein Nachweis der neuen
Krankenkasse vorliegt.

Für Versicherte besteht grundsätzlich eine Bindungsfrist, die berücksichtigt werden muss.

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2. Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

Eine Kündigung ist möglich, wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist oder ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Zusätzlich muss eine neue Versicherung nahtlos anschließen.

3. Kündigungsablauf Schritt für Schritt

Der Kündigungsprozess ist gesetzlich geregelt und besteht in der Regel aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten:
schriftliche Kündigung, Bestätigung der Krankenkasse, Nachweis der neuen Kasse und Wirksamwerden des Wechsels.

4. Alternative Wechselmöglichkeiten

Wenn eine Kündigung nicht sofort möglich ist, bestehen häufig alternative Wechselwege, etwa über ein Sonderkündigungsrecht
oder Veränderungen des versicherungsrechtlichen Status.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?

Eine Kündigung ist nach Ablauf der Bindungsfrist oder bei Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts möglich.

Wann wird die Kündigung wirksam?

Sie wird erst wirksam, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen Kasse den Versicherungsbeginn bestätigt.

Ist eine Kündigung ohne neue Krankenkasse möglich?

Nein. Für eine wirksame Kündigung ist der Nachweis einer Folgeversicherung zwingend erforderlich.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025