Mitgliedschaft

1. Formen der Mitgliedschaft

Die GKV unterscheidet grundsätzlich drei Arten der Mitgliedschaft:
Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung und beitragsfreie Familienversicherung.
Welche Form zutrifft, bestimmt sich nach gesetzlichen Kriterien.

Maßgeblich sind Einkommen, Art der Beschäftigung sowie familiäre Rahmenbedingungen.

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2. Pflichtmitgliedschaft

Die Pflichtversicherung betrifft hauptsächlich Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen
gehören automatisch der GKV an.

3. Freiwillige Mitgliedschaft

Personen, die nicht mehr pflichtversichert sind, können sich freiwillig gesetzlich versichern.
Voraussetzung ist oft eine bestimmte Vorversicherungszeit. Der Wechsel in eine Pflichtversicherung
oder Änderungen des Einkommens können die freiwillige Versicherung beenden.

4. Familienversicherung

Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
beitragsfrei familienversichert werden. Dies betrifft insbesondere Kinder, Ehepartner und Lebenspartner.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wer gehört zur Pflichtversicherung?

Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen.

Wer kann freiwilliges Mitglied werden?

Personen, die die Versicherungspflicht überschreiten oder nach dem Ausscheiden eine Vorversicherungszeit erfüllen.

Wer kann familienversichert werden?

Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes, relevantes Einkommen.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025