Ehepartner & Lebenspartner

1. Grundlegende Voraussetzungen

Die familienversicherte Mitversicherung ermöglicht Ehe- und Lebenspartnern einen beitragsfreien Zugang zur GKV, wenn sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere Einkommen, Wohnsitz und familiärer Status.

Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass die Beitragsfreiheit nur dann besteht, wenn keine eigene
relevante Versicherungspflicht oder ein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen vorliegt.

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2. Einkommensgrenzen & Status

Ein zentrales Kriterium für die Mitversicherung ist das regelmäßige Gesamteinkommen.
Es darf eine gesetzliche Grenze nicht überschreiten.
Auch selbstständige Tätigkeiten und Minijobs sind zu berücksichtigen.

3. Ausschlussgründe & Sonderfälle

Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der Ehe- oder Lebenspartner privat krankenversichert ist und über ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Partner verfügt. Ebenso greifen Ausschlüsse bei bestimmten Berufs- oder Selbstständigkeitsformen.

4. Familiäre Konstellationen im Überblick

Die Familienversicherung umfasst nicht nur Ehepartner, sondern auch Kinder und bestimmte Lebenspartnerschaften.
Änderungen im Familienstand können Einfluss auf die Versicherungspflicht oder die Mitversicherung haben.

5. FAQ – Häufige Fragen

Können Ehepartner beitragsfrei familienversichert werden?

Ja, sofern das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und keine eigene Versicherungspflicht besteht.

Können Lebenspartner ebenfalls familienversichert sein?

Ja. Eingetragene Lebenspartner werden rechtlich Ehepartnern gleichgestellt.

Wann ist eine Familienversicherung ausgeschlossen?

Wenn der Partner privat versichert ist und ein höheres Einkommen erzielt oder eine eigene Versicherungspflicht besteht.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025