Reha-Maßnahmen

1. Grundlagen der Rehabilitation

Reha-Maßnahmen dienen dazu, die körperliche oder psychische Gesundheit zu stabilisieren oder wiederherzustellen. Sie können stationär oder ambulant erbracht werden und sind Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte, die den Bedarf und die
geeignete Maßnahme feststellen.

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2. Arten der Reha-Maßnahmen

Rehabilitation umfasst unterschiedliche Maßnahmen, die auf den jeweiligen Gesundheitszustand abgestimmt sind. Dazu gehören medizinische Reha, Anschlussheilbehandlungen sowie spezielle
Therapieprogramme.

3. Kostenübernahme & Zuzahlungen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen.
Für stationäre Reha gelten gesetzliche Zuzahlungen pro Tag. Ambulante Maßnahmen können je nach Art der Therapie teilweise zuzahlungsfrei sein.

Härtefallregelungen oder besondere medizinische Situationen können Einfluss auf
die Höhe der Zuzahlungen haben.

4. Ablauf & Organisation

Der Reha-Prozess beginnt mit der ärztlichen Empfehlung und einem Antrag bei der Krankenkasse.
Nach der Bewilligung erfolgt die Auswahl einer geeigneten Einrichtung und die Terminplanung.

Anschlussheilbehandlungen können unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließen.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann übernimmt die Krankenkasse eine Reha-Maßnahme?

Die Krankenkasse übernimmt Reha-Maßnahmen, wenn sie medizinisch notwendig sind und zur Stabilisierung oder Wiederherstellung der Gesundheit beitragen.

Welche Arten von Reha gibt es?

Es gibt ambulante und stationäre Reha, Anschlussheilbehandlungen und spezialisierte Programme, je nach Bedarf und Gesundheitszustand.

Gibt es Zuzahlungen zur Reha?

Für stationäre Reha fallen gesetzliche Zuzahlungen pro Tag an. Für ambulante Maßnahmen gelten teilweise abweichende Regelungen.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025