Sonderkündigungsrecht

1. Grundlagen des Sonderkündigungsrechts

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Versicherten, ihre Krankenkasse unabhängig von den regulären Fristen zu wechseln. Es gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten.

Die außerordentliche Kündigung muss der Krankenkasse fristgerecht und schriftlich mitgeteilt werden.

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2. Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem dann, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht oder sich bestimmte Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrags ändern. Versicherte erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung.

3. Ablauf & notwendige Schritte

Für eine außerordentliche Kündigung muss die schriftliche Kündigung innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen bei der bisherigen Krankenkasse eingehen. Der Versicherte muss außerdem den Nachweis über die neue Mitgliedschaft erbringen.

4. Wichtige gesetzliche Regelungen

Das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich klar geregelt. Änderungen beim Zusatzbeitrag müssen mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, in dieser Zeit kann außerordentlich
gekündigt werden.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann kann ich mein Sonderkündigungsrecht nutzen?

Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder es zu wesentlichen Vertragsänderungen kommt.

Wie muss ich kündigen?

Die Kündigung erfolgt schriftlich und muss innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht werden.

Benötige ich bereits eine neue Krankenkasse?

Ja, die außerordentliche Kündigung wird erst wirksam, wenn der Nachweis einer neuen Mitgliedschaft vorliegt.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025