Versicherungspflicht

1. Grundlagen der Versicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht stellt sicher, dass alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügen. Sie gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen.

Ob GKV oder PKV möglich ist, hängt von Einkommen, Alter und Beschäftigungsstatus ab.

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2. Arbeitnehmer & Einkommensgrenzen

Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

3. Weitere pflichtversicherte Personengruppen

Neben Arbeitnehmern unterliegen auch Auszubildende, Studierende unter bestimmten Bedingungen, Bezieher von Sozialleistungen sowie Rentner mit Vorversicherungszeiten der Versicherungspflicht.

4. Auswirkungen auf Wechsel & Mitgliedschaft

Tritt Versicherungspflicht ein, erfolgt automatisch eine Rückkehr in die GKV.
Umgekehrt ermöglicht das Ende der Versicherungspflicht in bestimmten Fällen den Wechsel in die PKV.
Ein Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV unterliegt gesetzlichen Fristen.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wer ist in Deutschland versicherungspflichtig?

Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Auszubildende,
bestimmte Studierende sowie Personen, die Sozialleistungen beziehen.

Wann endet die Versicherungspflicht?

Sie endet, wenn das Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt
oder der versicherungsrechtliche Status sich ändert.

Kann Versicherungspflicht zu einer Rückkehr in die GKV führen?

Ja. Sobald Versicherungspflicht eintritt, erfolgt automatisch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025