Zusatzbeiträge – Ergänzende Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag.
Dieser einkommensabhängige Anteil variiert je nach Krankenkasse und wird zur Finanzierung zusätzlicher Gesundheitsleistungen verwendet.
1. Grundlagen des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag ist ein variabler Bestandteil der Krankenversicherungsbeiträge
und wird individuell von jeder Krankenkasse festgelegt.
Er ergänzt den gesetzlichen Beitragssatz und wird einkommensabhängig berechnet.
Der Zusatzbeitrag gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Ergänzende Gesundheitsleistungen im Überblick
2. Berechnung & Bemessung
Der Zusatzbeitrag wird als prozentualer Anteil auf das sozialversicherungspflichtige Einkommen erhoben.
Bemessungsgrenzen begrenzen die maximale Höhe, während Mindestwerte unabhängig vom Einkommen gelten können.
3. Aufteilung zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Seit der gesetzlichen Änderung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag in der Regel zu gleichen Teilen.
Dies sorgt für eine faire Lastenverteilung zwischen beiden Parteien.
4. Auswirkungen auf den Beitrag
Der Zusatzbeitrag beeinflusst die endgültige Beitragshöhe spürbar.
Höhere Zusatzbeiträge bedeuten höhere monatliche Kosten für Versicherte.
Ein Krankenkassenwechsel kann bei deutlichen Unterschieden eine Option sein.
5. FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger, variabler Anteil, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Zusatzbeitrag in der Regel zu gleichen Teilen.
Kann der Zusatzbeitrag zu einem Wechsel der Krankenkasse führen?
Ja. Da der Zusatzbeitrag variiert, kann er ein Grund für einen Krankenkassenwechsel sein.