Familienversicherung – Mitversicherung von Angehörigen in der GKV
Die Familienversicherung ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Maßgeblich sind Einkommens-, Alters- und Statusregelungen.
Grundlagen
Die Familienversicherung ist ein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht die beitragsfreie Mitversicherung naher Angehöriger, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mitversicherte Personen sind in die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden, ohne eine eigene Mitgliedschaft zu begründen.
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de.
Wer kann familienversichert werden?
In der Familienversicherung können bestimmte Personengruppen beitragsfrei mitversichert werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Krankenversicherung.
Voraussetzungen der Familienversicherung
Für die beitragsfreie Mitversicherung müssen gesetzliche Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere Einkommensgrenzen, Altersgrenzen sowie der Versicherungsstatus der hauptversicherten Person.
Ende der Familienversicherung
Die Familienversicherung endet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. In diesen Fällen ist in der Regel eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.
FAQ – Häufige Fragen
Wer kann in der Familienversicherung mitversichert werden?
Mitversichert werden können Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung?
Ja. Das Einkommen der mitversicherten Person darf die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
Wann endet die Familienversicherung?
Die Familienversicherung endet, wenn Voraussetzungen wie Einkommen, Alter oder Status nicht mehr erfüllt sind.
