Familienversicherung – Mitversicherung von Angehörigen in der GKV
Die Familienversicherung ermöglicht die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern und Lebenspartnern in der gesetzlichen Krankenkasse.
Voraussetzung sind bestimmte Einkommens- und Statusregelungen.
1. Grundlagen
Die Familienversicherung ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht die beitragsfreie Mitversicherung naher Angehöriger.
Sie gilt insbesondere für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Angehörige erhalten vollen Leistungsanspruch, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.
Weiterführender Verbundlink:
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2. Wer kann familienversichert werden?
In der Familienversicherung können verschiedene Personengruppen beitragsfrei mitversichert werden.
Der Leistungsumfang entspricht dem der hauptversicherten Person.
3. Voraussetzungen der Familienversicherung
Damit Angehörige beitragsfrei mitversichert werden können, müssen gesetzliche Kriterien erfüllt sein.
Dazu gehören Einkommensgrenzen, Altersgrenzen und der Versicherungsstatus der Hauptperson.
4. Ende der Familienversicherung
Die Familienversicherung endet automatisch, wenn bestimmte Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.
Betroffene wechseln dann meist in die eigene Mitgliedschaft oder in eine studentische oder freiwillige Versicherung.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wer kann in der Familienversicherung mitversichert werden?
Mitversichert werden können Kinder, Ehepartner und Lebenspartner, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung?
Ja, das Einkommen der mitversicherten Person darf bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreiten.
Wann endet die Familienversicherung?
Die Familienversicherung endet, wenn Einkommen, Alter oder Ausbildungsstatus die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.